Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid des Arbeitsamtes vom 16. Feber 1982 wurde ein Antrag des Bf. vom 20. Juli 1981, ihm aufgrund der Eröffnung des Konkurses seines Arbeitgebers am 7. April 1978 über das mit Bescheid vom 11. Feber 1981 zuerkannte Insolvenz-Ausfallgeld hinaus noch einen Betrag von 11515,41 S (für ihn belastende Kosten der Bestellung eines Abwesenheitskurators für den Prozeßgegner) an Insolvenz-Ausfallsgeld zuzusprechen, wegen verspäteter Antragstellung gemäß §6 Abs... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art83 Abs2IESG §6 Abs1
Rechtssatz: Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz; keine Bedenken gegen die Regelung des §6 Abs1, wonach der Antrag auf Ausfallgeld bei sonstigem Ausschluß binnen vier Monaten ab Eröffnung des Konkurses zu stellen ist; Ablehnung eines Antrages auf Ausfallgeld wegen Verspätung; kein Entzug des gesetzlichen R... mehr lesen...