Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 8.1.1996 wies das Handelsgericht Wien den Antrag, über das Vermögen des Dienstgebers der Klägerin den Konkurs zu eröffnen, mangels hinreichenden Vermögens ab. Der Klagevertreter erhielt von diesem Beschluß am 15.3.1996 Kenntnis. Er stellte am 30.4.1996 bei der Beklagten den Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld in der Höhe von S 33.333,34 brutto. Diese Forderung wurde von der Beklagten mit dem ihr entsprechenden Nettobetrag von S ... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs2 Z4IESG §6 Abs4IESG §8 Abs1
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde ist an eine rechtskräftige gerichtliche Kostenentscheidung insoweit nicht gebunden, als sie selbständig die Notwendigkeit der Anrufung des Gerichts prüfen kann. Kosten einer Mahnklage gegen den Dienstgeber sind dann nicht im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 IESG gesichert, wenn gleichzeitig mit Einbringung der Mahnklage ein Antrag auf Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers noch folgendes zu erwidern: Gemäß § 7 Abs. 1 IESG ist das Arbeitsamt bei der Beurteilung des Vorliegens eines gesicherten Anspruches an die hierüber ergangenen gerichtlichen Entscheidungen gebunden (vgl. auch §§ 38, 69 Abs. 1 lit. c AVG). Weiters hat das Arbeitsam... mehr lesen...
Norm: IESG §6 Abs4IESG §6 Abs5IESG §7 Abs1KO §46 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Erklärung des Masseverwalters zu Masseforderungen des Arbeitnehmers bindet das Arbeitsamt bei Prüfung ihrer Richtigkeit nicht; auch an einen gerichtlichen Vergleich ist das Arbeitsamt nicht gebunden. Entscheidungstexte 9 ObS 8/90 Entscheidungstext OGH 13.06.1990 9 ObS 8/90 Veröff: EvBl 1991/6 S 18 = W... mehr lesen...