Norm
IESG §6 Abs4Rechtssatz
Die Erklärung des Masseverwalters zu Masseforderungen des Arbeitnehmers bindet das Arbeitsamt bei Prüfung ihrer Richtigkeit nicht; auch an einen gerichtlichen Vergleich ist das Arbeitsamt nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0064689Dokumentnummer
JJR_19900613_OGH0002_009OBS00008_9000000_001