Norm: IESG §3aIESG §6 Abs1IESG §17a Abs11
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung des § 6 Abs 1 IESG auf die Übergangsbestimmung zu § 3a IESG, nämlich § 17a Abs 11 IESG. Entscheidungstexte 8 ObS 86/00f Entscheidungstext OGH 13.04.2000 8 ObS 86/00f 8 ObS 89/00x Entscheidungstext OGH 23.10.2000 8 ObS 89/00x ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit 1. 5. 1979 bei ihrem Arbeitgeber, der eine Verlagsagentur betrieb, als Büroangestellte beschäftigt. Bereits in den Jahren 1984 bis 1986 war der Klägerin die schwierige Lage ihres Arbeitgebers bekannt, der für ihre Gehaltsforderungen in den Jahren 1984 bis 1986 S 91.141,--; S 87.367 und S 87.096,92 netto schuldig blieb und hiefür Schuldscheine ausstellte. Obwohl sich die finanzielle Lage des Unternehmens vom Beginn an schwierig darstellt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, dem Kläger gebühre kein Insolvenz-Ausfallgeld für Entgelt, das mehr als sechs Monate vor der Eröffnung des Konkursverfahrens über seinen Arbeitgeber fällig geworden sei, weil er es unterlassen habe, dieses gerichtlich geltend zu machen (§ 3a Abs 1 IESG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, dem Kläger gebühre ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 16. 10. 1995 waren die Kläger als technische Angestellte bei der Firma I***** I***** EntwicklungsgesmbH (im folgenden Ausgleichsschuldnerin genannt) beschäftigt. Die Kläger waren neben zwei weiteren Gesellschaftern mit Einlagen in gleicher Höhe am Stammkapital von S 1,000.000,-- mit je S 250.000,-- beteiligt. Um konjunkturbedingte Schwankungen im Auftragsentwicklungsbereich auszugleichen, wurden verschiedene Eigenprodukte entwickelt. Im Wesentlichen wur... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs1IESG §1 Abs2IESG §3a
Rechtssatz: Aus der zeitlichen Limitierung des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld für laufendes Entgelt für Zeiten vor der Konkurseröffnung ist nur zu schließen, daß nunmehr das Zuwarten mehr als sechs Monate (§ 3a IESG idF IESG-Nov 1997, BGBl I 107) zum Verlust der Sicherung führt. Daraus folgt nicht, daß ein Lohnrückstand von sechs Monaten für die Zeit vor Konkurseröffnung (oder einem nach § 1 Abs 1 IES... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zweck des IESG ist in seinem Kernbereich das Hintanhalten der von den Arbeitnehmern typischerweise nicht abwendbaren und absichtbaren Gefahr des gänzlichen oder teilweisen Verlustes der Entgeltansprüche, auf die diese zur Bestreitung des Lebensunterhaltes angewiesen sind (SZ 64/54; 66/124; 67/14 und 142 uva). Ein "Fremdvergleich" zeigt, daß normalerweise ein Arbeitnehmer unter den gegebenen Umständen das Arbeitsverhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger arbeitete vom 17. 4. 1989 bis 15. 3. 1996 bei seiner Ehegattin als Verkaufsberater mit einem monatlichen Entgelt von S 15.000,--, 14 mal jährlich und Spesen sowie Reisekostenersatz. 1992 geriet das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten und es kam ab 1993 zu jährlichen Verlusten in Millionenhöhe. Grund hiefür war die - in der Folge nicht erfolgreiche - Entwicklung einer Anlage zur Reinigung von Biotonnen, in die ein Betrag von etwa S 3 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1982, als das Unternehmen in Form einer nichtprotokollierten Einzelfirma gegründet wurde, im Betrieb seiner damaligen Gattin beschäftigt. Der Betrieb hatte im jahrelangen Durchschnitt nur zwei bis sechs Arbeitnehmer. Ein schriftlicher Dienstvertrag mit dem Kläger wurde nicht errichtet; ein Dienstzettel wurde ihm nicht ausgefolgt. Hauptaufgabe des Klägers war das Glasschleifen und Glasgravieren. Darüberhinaus vertrat der Kläger, wie auch a... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIoIESG §1IESG §3aEWG-RL 80/987/EWG - Insolvenzrichtlinie 380L0987 Art10
Rechtssatz: Vor und nach der IESG-Nov 1997 kann bei Hinzutreten besonderer Umstände - zum Beispiel genaue Kenntnis der finanziellen Verhältnisse des Unternehmens, Nahebeziehung zum Unternehmer, verbunden mit der Absicht, dadurch die Weiterführung des Unternehmens zu ermöglichen - das Zuwarten mit der Beendigung des Dienstverhältnisses und die nachfolgende ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1984 in dem seinen Schwager gehörigen Betrieb als technischer Angestellter tätig, übernahm nach dem Tod seines Schwagers Ende 1989 neben den technischen Aufgaben, die er bis dorthin innehatte, auch die bisher von seinem Schwager geführten kaufmännischen Angelegenheiten und war seither voll über die finanzielle Situation des Unternehmens informiert. Seine Schwester, die nunmehrige Eigentümerin des Betriebes, mit der er im gemeinsamen Haush... mehr lesen...