Begründung: Mit dem bekämpften Bescheid vom 4. 12. 2006 hat die beklagte Versicherungsanstalt aufgrund des § 112 Abs 2 NVG idF 12. NVG-Novelle (BGBl I 98/2006) die dem Kläger mit Bescheid vom 4. 2. 2004 gewährte Alterspension nach den am 31. 12. 2000 geltenden Bestimmungen der NVG 1972 neu bemessen und ab 1. 1. 2007 mit monatlich brutto 5.610,22 EUR festgesetzt. Mit dem bekämpften Bescheid vom 4. 12. 2006 hat die beklagte Versicherungsanstalt aufgrund des Paragraph 112, Absatz 2, N... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Christa Brezna (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Heinz Ehmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Isidor P*****, vertreten durch Dr. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Canan Aytekin-Yildirim (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mulija H*****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15. 7. 1964 bis 31. 12. 1990 Angestellter einer KG. Diese Kommanditgesellschaft war alleinige Gesellschafterin einer GesmbH. Ab 1. 1. 1991 war der Kläger als Angestellter dieser GesmbH beschäftigt. Bereits mit Gesellschafterbeschluß vom 23. 11. 1990 war er zum Geschäftsführer der GesmbH bestellt worden. Anläßlich des Wechsels des Klägers als Angestellter von der KG zur GesmbH wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, daß die Abfertigungsa... mehr lesen...
Norm: B-VG Art7IESG §17 Abs2
Rechtssatz: Eine zeitliche Differenzierung durch eine Stichtagsregelung verstößt nicht grundsätzlich gegen das Gleichheitsgebot. § 17 Abs 2 IESG stellt auf die Fälligkeit nach Gesetz oder Kollektivvertrag ab. Entscheidungstexte 9 ObS 2/91 Entscheidungstext OGH 10.01.1991 9 ObS 2/91 Veröff: WBl 1991,360 10 ObS ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der S*** K*** Gesellschaft mbH in Wien vom 9.September 1952 bis 28.Februar 1963 als Arbeiter und vom 1.März 1963 bis 10.Mai 1988 als Angestellter beschäftigt. In der Zeit vom 10. Oktober 1984 bis 30.September 1987 war er Geschäftsführer der Gesellschaft. Über das Vermögen der S*** K*** Gesellschaft mbH wurde am 25.September 1987 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Das Dienstverhältnis des Klägers endete nach einer entsprechenden Ermächtigung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wels vom 3.Dezember 1987 wurde über das Vermögen der Firma W*** Handelsgesellschaft mbH der Konkurs eröffnet. Die Mutter des Klägers, Maria W***, übernahm im Jahre 1957 nach dem Tod ihres Gatten dessen Unternehmen, ein Handel mit Baustoffen, Brennstoffen, Eisenwaren etc. Nach Absolvierung der Handelsschule war der Kläger vom 1.September 1966 bis 25.August 1980 als Angestellter im Betrieb seiner Mutter beschäftigt und erhielt das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15.Jänner 1952 bis 31.Dezember 1977 als kaufmännischer Angestellter und ab 1.Jänner 1978 als Vorstandsmitglied auf Grund von Angestelltendienstverträgen für die E***-B***-W*** AG tätig. Nach diesen Dienstverträgen war in allen Fällen, in denen die Dienstzeit von Bedeutung war, insbesondere auch für den Abfertigungsanspruch, die Zeit ab 15. Jänner 1952 zugrundezulegen. In allen in den Verträgen nicht ausdrücklich geregelten Punkten sollten di... mehr lesen...
Norm: IESG §1 Abs6 Z2IESG §17 Abs2
Rechtssatz: Wurde mit dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft vereinbart, die Abfertigung aus dem bisherigen Angestelltenverhältnis nicht auszuzahlen, sondern insbesondere auf den Abfertigungsanspruch weiterhin das AngG anzuwenden und die als Angestellter zurückgelegten Zeiten einzubeziehen hat das Vorstandsmitglied einen unverjährten, erst nach dem im § 17 Abs 2 IESG angeführten Termin fällig gewordene... mehr lesen...