Norm
B-VG Art7Rechtssatz
Eine zeitliche Differenzierung durch eine Stichtagsregelung verstößt nicht grundsätzlich gegen das Gleichheitsgebot. § 17 Abs 2 IESG stellt auf die Fälligkeit nach Gesetz oder Kollektivvertrag ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0053393Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.02.2022