Das Heerespersonalamt erließ mit Erledigung vom 22. Oktober 2003 folgenden Bescheid: "BESCHEID 1. Sie werden von der Verpflichtung zur Leistung des Auslandseinsatzpräsenzdienstes aus militärischen Rücksichten von Amts wegen befreit. Gleichzeitig werden Sie mit Ablauf des 23. Oktober 2003 vorzeitig aus diesem Präsenzdienst entlassen. 2. Die aufschiebende Wirkung einer allenfalls eingebrachten Berufung wird ausgeschlossen." Als Rechtsgrundlagen waren § 26 Abs. 1 Z. 1 im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein12/03 Entsendung ins Ausland43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AuslEG 2001 §3 Abs6;VwRallg;WehrG 2001 §26 Abs1 Z1;WehrG 2001 §45;
Rechtssatz: Der VwGH hegt zwar keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ansicht, eine Dienstverrichtung im Ausland könne bei ausreichendem Verdacht des Konsums von Suchtmitteln aus militärischen Rücksichten nicht länger aufrechterhalten werden. Ob eine... mehr lesen...
Index: 12/03 Entsendung ins Ausland43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AuslEG 2001 §3 Abs6;WehrG 2001 §26 Abs1 Z1;WehrG 2001 §45;
Rechtssatz: Ein bestehender Anspruch auf Dienstfreistellung steht zwar per se einem amtswegig erlassenen Befreiungsbescheid bei Vorliegen der in § 26 Abs. 1 Z. 1 WehrG 2001 umschriebenen Voraussetzungen nicht entgegen, wohl aber kann der Umstand, dass der Präsenzdiener die Dienstfreistellun... mehr lesen...