RS Vwgh 2004/9/14 2004/11/0054

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Veröffentlicht am 14.09.2004
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Index

12/03 Entsendung ins Ausland
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AuslEG 2001 §3 Abs6;
WehrG 2001 §26 Abs1 Z1;
WehrG 2001 §45;

Rechtssatz

Ein bestehender Anspruch auf Dienstfreistellung steht zwar per se einem amtswegig erlassenen Befreiungsbescheid bei Vorliegen der in § 26 Abs. 1 Z. 1 WehrG 2001 umschriebenen Voraussetzungen nicht entgegen, wohl aber kann der Umstand, dass der Präsenzdiener die Dienstfreistellung bis zum Ende des Auslandseinsatzpräsenzdienstes in Anspruch nehmen will, für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Befreiung von Bedeutung sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004110054.X04

Im RIS seit

20.10.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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