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12/03 Entsendung ins AuslandNorm
AuslEG 2001 §3 Abs6;Rechtssatz
Ein bestehender Anspruch auf Dienstfreistellung steht zwar per se einem amtswegig erlassenen Befreiungsbescheid bei Vorliegen der in § 26 Abs. 1 Z. 1 WehrG 2001 umschriebenen Voraussetzungen nicht entgegen, wohl aber kann der Umstand, dass der Präsenzdiener die Dienstfreistellung bis zum Ende des Auslandseinsatzpräsenzdienstes in Anspruch nehmen will, für die Beurteilung der Erforderlichkeit der Befreiung von Bedeutung sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110054.X04Im RIS seit
20.10.2004Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016