Aus der gegenständlichen Säumnisbeschwerde sowie den vorgelegten Urkunden ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer, der als Landeslehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich steht, stellte am 5. Juli 2006 den Antrag auf bescheidmäßige Absprache über die Gebührlichkeit von Abgeltungen im Schuljahr 2003/2004 erbrachter quantitativer Mehrleistungen, insbesondere nach den §§ 16 bis 18 des Gehaltsgesetzes des Bundes, BGBl. Nr. 54/1956. Mit... mehr lesen...