Der Beschwerdeführer steht als Berufschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Seine Dienststelle ist die Berufschule n in Z. Mit näher begründeter Eingabe vom 18. Juni 1986 beantragte der Beschwerdeführer, die Landes-Qualifikationskommission der Landeslehrer für gewerbliche und kaufmännische Berufschulen beim Landesschulrat für Salzburg möge für das laufende Schuljahr feststellen, daß er den von ihm zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere... mehr lesen...
Index: L26005 Lehrer/innen Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979 §87 Abs5 idF 1989/346;B-VG Art101 Abs1;B-VG Art19;B-VG Art20 Abs1;LDHG Slbg 1987 §1 Abs1;LDHG Slbg 1987 §2;LDHG Slbg 1987 §3;LDHG Slbg 1987 §4;LDHG Slbg 1987 §5;
Rechtssatz: Mit der Zuweisung der Zuständigkeiten an die Leistungsfeststellungskommissionen (vgl... mehr lesen...