Der Kläger ist Kraftfahrer bei der Firma Franz F in Graz. Diese hat bei der beklagten Partei eine Kaskoversicherung und eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hinsichtlich eines LKW-Zuges abgeschlossen. Am 26. März 1971 kippte dieser LKW-Zug der vom Kläger gelenkt wurde, um, wodurch die Ladung des Anhangers und der Anhanger selbst beschädigt wurden; überdies wurden ein Absicherungsgitter und eine Blinkerbeleuchtung, die bei der Unfallstelle angebracht waren, schwer beschädigt. Di... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §3DHG §4DHG §6
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch entsteht erst nach Ersatzleistung des Dienstgebers an den Dritten. Solange der Dienstgeber dem Dritten den Schaden nicht ersetzt hat, steht ihm ein Rückgriffsanspruch gegen den Dienstnehmer daher nicht zu. Daraus folgt, daß die im § 6 DHG festgelegte Frist von sechs Monaten nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...