Entscheidungsgründe: Am 20. 9. 1995 kam es im Ortsgebiet von St. Jakob, Gemeinde Breitenau, zu einem Arbeitsunfall, bei welchem der Kläger schwer verletzt wurde. Die Verletzungsfolgen sind nicht ausgeheilt, Dauerfolgen sind vorhanden; die weitere Zustandsentwicklung ist nicht vorhersehbar. Der Kläger hatte als Kraftfahrer der Firma K***** Transport zur Künettenabdeckung vorgesehene Platten aus ca 10 mm starkem Stahl mit einer Größe von ca 2 x 1 Meter und unterseitig angebrachten Aus... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war im Jahr 1997 Pflegehelferin in einem Pflegeheim. Am 23. 1. 1997 zwischen 6.30 und 6.45 Uhr stürzte sie auf dem Weg zur Arbeit im Gelände des Pflegeheimes und verletzte sich. Sie begehrt die Zahlung eines Schmerzengeldes von S 200.000 sowie die Feststellung der Haftung des Beklagten für sämtliche zukünftigen Schäden. Sie brachte vor, in der Nacht vom 22. auf den 23. 1. 1997 habe starker Eisregen geherrscht, das gesamte Anstaltsareal sei infolge mangelha... mehr lesen...
Norm: ABGB §931ABGB §1361DHG §3 Abs4DHG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Grundgedanken der §§ 931, 1361 ABGB und der §§ 3 Abs 4, 4 Abs 4 DHG sind - über den Bereich von Solidarschuldverhältnissen hinaus - überall dort verallgemeinerungsfähig, wo zwischen Schädiger und Geschädigtem schon vor der Schädigung ein Schuldverhältnis bestand. Entscheidungstexte 9 ObA 145/90 Entscheidungstext OGH 27.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der deutscher Staatsbürger ist, war seit 13.4.1984 bei der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer angestellt (schriftlicher Geschäftsführervertrag vom 7.6.1985) und seit 7.1.1985 neben Josef S*** und Dr.Sonja S*** als selbständig vertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer (§ 15 Abs 1 GmbHG) im Handelsregister eingetragen. Eine Ausländerbeschäftigungsbewilligung wurde dem Kläger erst am 14.1.1985 erteilt. Der... mehr lesen...