Entscheidungsgründe: I.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oö. Landesregierung vom 13. Juli 1977, VerkR-7391/1-1977-II, wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach §5 Abs6 StVO 1960 gem. §99 Abs1 litc StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von 10000 S (Ersatzarreststrafe in der Dauer von vier Wochen) verhängt. Dieser Bescheid ist vom Amt der Oberösterreichischen (Oö.) Landesregierung für die Oö. Landesregierung (Fertigungsklausel: Für die ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z4B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8StVO 1960 §5 Abs4, §5 Abs6StVO 1960 §99 Abs1 litb, §99 Abs1 litcVStG §3 Abs1VStG §5 Abs2
Rechtssatz: StVO 1960; mit §99 Abs1 litc ist ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht nicht begründet worden; keine Bedenken gegen den Einleitungssatz des ... mehr lesen...