Begründung: Die Klägerin kam am 2. 11. 2005 kurz nach 6 Uhr morgens bei Finsternis und Nebel auf der Rückseite des Bahnhofs Breitenschützing auf dem Weg zum Fahrkartenautomaten wegen einer im Asphalt befindlichen kraterförmigen Vertiefung von 7 - 8,5 cm zu Sturz und verletzte sich am rechten Sprungbein. Die Nebenintervenientin ist Betreiberin der Verkehrsstation Breitenschützing und für die Erhaltung der Flächen im Bereich des Bahnhofs zuständig. Zweimal jährlich wird dort eine Si... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId2ABGB §1295 IIf7gABGB §1319aBBG §26
Rechtssatz: § 26 BBG ist keine lex specialis zu den allgemeinen Haftungsregeln des ABGB und keine sondergesetzliche Regelung des Pflichtenkreises der als Personenbeförderungsunternehmen in der Weise, dass sich (vor-)vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten den Fahrgästen gegenüber nicht auch auf die Zugangs- und Abgangsbereiche zu den Beförderungsmitteln beziehen würden. Auch im Anwend... mehr lesen...
Norm: BBG §26BBG allg
Rechtssatz: Weder dem BBG direkt insbesondere dessen §26, noch aus der Regierungsvorlage (311 der BlgNR 22.GP 7) ergibt sich, dass die Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Schieneninfrastruktur auch Straßenanlagen und Bahnhofsvorplätze beinhaltet und daher gesetzlich ausschließlich in den Aufgabenbereich der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG, fällt. Entscheidungstexte 2... mehr lesen...