Begründung: Mit der am 7.5.1993 beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau von dem im Klagsschriftsatz zunächst als beklagte Partei bezeichneten "Bund (unrichtig mitunter auch Republik Österreich genannt) - Österreichische Bundesbahnen, zu Handen der Finanzprokuratur" als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahnvermögen) die grundbücherlich durchzuführende Rückübereig... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in der am 13.Dezember 1996 gegen die "Republik Österreich (Österreichische Bundesbahnen)" eingebrachten Klage, diese sei schuldig zu erkennen, ihm als Eigentümer eines bestimmten Hofs "in Erfüllung der Vereinbarung vom 08.02.1929 ein Ersatzwasser in Trinkwasserqualität auf immerwährende Zeiten zur Verfügung zu stellen, und zwar in einem Ausmaß, das zwei Drittel des abfließenden Fensterstollenwassers auf Gst 332/3 Grundbuch ... entspricht". Er brac... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §235 Abs5 B1BBG 1992 §17 Abs1
Rechtssatz: Die Berichtigung der Parteibezeichnung bei Klagen gegen die Republik Österreich aus Ansprüchen gegen die "Österreichischen Bundesbahnen" nach Inkrafttreten des § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 am 1.Jänner 1994 (§ 25 Abs 1 BundesbahnG 1992) ist zulässig. Dadurch, daß das Gericht zweiter Instanz dem unzulässigen Rechtsmittel eines Rechtssubjekts, das nicht Partei des Prozeßrechtsverhältnisses... mehr lesen...