Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als Bürgermeister der Gemeinde F und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener zu verantworten, dass bis 22.2.2005 keine Daten des Indirekteinleiterkatasters der Gemeinde für das Jahr 2004 der Wasserrechtsbehörde übermittelt wurden. Er habe dadurch §§ 32b Abs. 4 und 137 Abs. 1 Z 1 WRG 1959 verletzt und wurde über ihn eine Geldstrafe in Höhe von ? 70,--, im Un... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 6 IEV hat das Kanalisationsunternehmen den Indirekteinleiterkataster zwar jährlich zu aktualisieren, jedoch über seine Führung nur in dreijährlichen Intervallen der Wasserrechtsbehörde zu berichten. Ein jährlicher Bericht ist lediglich über die in Anlage E der IEV genannten Vorgänge (zB Nichteinhaltung von Vorgaben, Überschreitung von Schwellenwerten) zu erstatten. Somit war die Gemeinde als Kanalisationsunternehmen nicht verpflichtet, einen jährlichen Bericht über die D... mehr lesen...