Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 12. Juli 1999 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B-GmbH und daher als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach Außen berufenes Organ der Firma B-GmbH & Co KG zu verantworten, dass diese Firma als Indirekteinleiter seit 1. April 2003 ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens -... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: IEV 1998 §5 Abs1;IEV 1998 §5;IEV 1998 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/07/0031 E 23. Jänner 2008 RS 6 Stammrechtssatz Ganz deutlich ist der IEV 1998 zu entnehmen, dass sie vom Weiterbestand von Zustimmungserklärungen ausgeht, die für bestehende Indirekteinleitungen vorhanden sind. Die IEV 1998 unterscheidet zwischen der erstmaligen Ausübung einer Indirekteinleitung (§... mehr lesen...
Rechtssatz: Ganz deutlich ist der IEV 1998 zu entnehmen, dass sie vom Weiterbestand von Zustimmungserklärungen ausgeht, die für bestehende Indirekteinleitungen vorhanden sind. Die IEV 1998 unterscheidet zwischen der erstmaligen Ausübung einer Indirekteinleitung (§ 5) und bestehenden Indirekteinleitungen (§ 7). Für erstere erlegt sie dem Indirekteinleiter eine Mitteilungspflicht auf und weist darauf hin, dass die Einleitung nicht ohne die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens erfolgen da... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6. März 2002 erhob die Beschwerdeführerin beim Bezirksgericht Neusiedl am See Klage gegen die G. GmbH. Der Schriftsatz enthielt rechts oben folgenden Vermerk: AEV/Gerichtskostenmarken KtoNr. 771 0105/01 BLZ 15000 (PSK-KtoNr. 7.292.244) Pauschalgebühr EUR 233,00 Im Feld 02 der Mahnklage befand sich neben der Nennung des Klagevertreters folgender Hinweis: P 419514 A E V PSK 7292244 (AKTNUMMER: 024006-) Im Feld 05 der ... mehr lesen...
Am 1. Juni 1999 brachte der Beschwerdeführer namens seiner jeweiligen Mandanten beim Bezirksgericht Wiener Neustadt zu 2 C 854/99 p (darauf bezieht sich der erstangefochtene Bescheid) und 18 C 758/99 p (darauf bezieht sich der zweitangefochtene Bescheid) zwei Klagen elektronisch ein. In den Ausdrucken dieser Klagen, datierend mit 2. Juni 1999, die jeweils in Urschrift auch den erlassenen Zahlungsbefehl enthalten, findet sich folgende Eintragung: "Entr. Gerichtsgebühren S 0,-- Ein... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Versicherungs AG erhob durch ihren Rechtsfreund beim Landesgericht Feldkirch eine mit 24. Jänner 1994 datierte, am 2. März 1994 eingebrachte Klage gegen Ingeborg A. Auf der Klagsschrift war der Vermerk "Gebühreneinzug Kto. Nr. 12153910111 PSK 4459.994" angebracht. Nachdem die Buchhaltung beim Oberlandesgericht Wien dem Landesgericht Feldkirch mitgeteilt hatte, daß der Einzug der Pauschalgebühr nicht durchgeführt werden konnte, schrieb der Kostenbeamte die Pausch... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: AEV Gerichtsgebühren 1989 §13;AEV Gerichtsgebühren 1989 §5;AEV Gerichtsgebühren 1989 §6 Abs1;AEV Gerichtsgebühren 1989 §7;GEG §14 Abs2;GGG 1984 §4 Abs2 Z2;GGG 1984 §4 Abs5 idF 1989/343; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 90/16/0162 2 Stammrechtssatz Der klare Wortlaut des § 5, § 6 und § 7 AEV, die im Zusammenh... mehr lesen...
Zunächst ist festzuhalten, daß die im Spruch: dieses Erkenntnisses unter 2. angeführte "Beschwerde" ausdrücklich "eventualiter (nämlich für den Fall, daß der erstgenannten Beschwerde nicht stattgegeben wird)" erhoben wird. Die Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann jedoch nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Eine bedingte Beschwerdeerhebung ist ausgeschlossen (siehe z.B. die von Dolp-Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Wien 1987, S. 425 vorletzter Abs., zitierten... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: AEV Gerichtsgebühren 1989 §13;AEV Gerichtsgebühren 1989 §5;AEV Gerichtsgebühren 1989 §6 Abs1;AEV Gerichtsgebühren 1989 §6 Abs2;AEV Gerichtsgebühren 1989 §7;B-VG Art7 Abs1;GEG §14 Abs2;GGG 1984 §4 Abs2 Z2;GGG 1984 §4 Abs5 idF 1989/343 ;StGG Art2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen ... mehr lesen...