Am 21.10.1997 zeigte das Arbeitsinspektorat Leoben bei der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag an, dass am 20.8.1997 sich auf der Baustelle in N, S-weg 5, ein schwerer Arbeitsunfall ereignet habe. Der Lehrling der Firma H & Co, M G sei zur Mithilfe beim Aufstellen eines Fassadengerüstes auf einer Gerüstlagenhöhe von mehr als vier Meter herangezogen worden und sei schließlich aus einer Höhe von zirka sieben Meter abgestürzt. Wegen einer Übertretung des § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnun... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein funktionierendes Kontrollsystem zur Verhinderung einer Übertretung nach § 9 Z 7 zweiter Satz der Verordnung über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche in der Fassung BGBl. Nr. 173/1997 i.V.m. § 2 Abs 2 leg. cit., betreffend die Beschäftigung eines Lehrlings auf einer hiefür zu hohen Gerüstlage (Fassadengerüst in ca. 6 Metern Höhe), liegt bei nachstehendem Sachverhalt nicht vor: Zwar war der Lehrling zunächst (zulässig) am Boden und daraufhin einige Z... mehr lesen...