I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 23. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG) und verantwortlicher Arbeitgeber der Firma X-GesmbH, im Standort H-Straße 32c, S, zu vertreten, daß, wie anläßlich einer Überprüfung durch ein Organ des Arbeitsinspektorates Wiener Neustadt ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein70/06 Schulunterricht
Norm: KJBG 1987 §1 Abs1;KJBG 1987 §3 Z1;SchUG 1986 §11 Abs10;SchUG 1986 §11 Abs9;
Rechtssatz: Praktika, die Jugendliche im Rahmen ihres schulischen Bildungsganges zu absolvieren haben, sind - wenn auch lehrplanmäßig vorgesehen - nicht von der Autorität der Schule getragene "sonstige Ausbildungsverhältnisse" iSd § 1 Abs 1 KJBG 1987. Die Beschäftigung von Juge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) vom 8. Jänner 1990 (richtig 1991) wurde die Beschwerdeführerin wegen elf Übertretungen des § 18 Abs. 3 KJBG schuldig erkannt, weil sie es als Dienstgeber zu verantworten habe, daß elf namentlich bezeichnete Jugendliche an näher genannten aufeinanderfolgenden Sonntagen zwischen April und August 1989 beschäftigt worden seien, ohne daß jeder zweite Sonntag arbeitsfrei geblieben se... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §18 Abs3;KJBG 1987 §3 Z2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Ein dem beschuldigten Arbeitgeber gegenüber gemachter Vorhalt, bestimmte namentlich genannte Jugendliche an näher bezeichneten Sonntagen entgegen dem Verbot des § 18 Abs 3 KJBG 1987 beschäftigt zu haben, stellt eine taugliche, den Eintritt der Verfolgungsverjährung ausschl... mehr lesen...