RS Vwgh 1993/5/27 93/18/0054

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Veröffentlicht am 27.05.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
70/06 Schulunterricht

Norm

KJBG 1987 §1 Abs1;
KJBG 1987 §3 Z1;
SchUG 1986 §11 Abs10;
SchUG 1986 §11 Abs9;

Rechtssatz

Praktika, die Jugendliche im Rahmen ihres schulischen Bildungsganges zu absolvieren haben, sind - wenn auch lehrplanmäßig vorgesehen - nicht von der Autorität der Schule getragene "sonstige Ausbildungsverhältnisse" iSd § 1 Abs 1 KJBG 1987. Die Beschäftigung von Jugendlichen iSd § 3 Z 1 KJBG 1987 im Rahmen dieser Praktika fällt demnach in den sachlichen Geltungsbereich des KJBG 1987. Ausnahmen zugunsten dieser Praktika sieht das Gesetz nicht vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180054.X03

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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