Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Mai 1991 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, er habe in seinem Gastbetrieb in K. Lehrlinge beschäftigt und dabei in mehreren Fällen Verwaltungsübertretungen nach "§ 11 Abs. 1 und 3, § 11 Abs. 1, § 16, § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 1 und 2" KJGB begangen. Gemäß § 30 KJGB wurden Geldstrafen in der Höhe von jeweils S 1.000,--, S 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17;KJBG 1987 §18;KJBG 1987 §19;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Reicht für die Begehung der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretungen Fahrlässigkeit aus, so stellt der Umstand der vorsätzlichen Begehung einen Erschwerungsgrund dar (Hinweis E 23.3.1970, 1796/69, VwSlg 7766 A/1970). ... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg richtete mit Datum 12. Februar 1988 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Wie eine am 18.02.1987 vom Arbeitsinspektorat Leoben durchgeführte Erhebung ergeben hat, haben Sie als verantwortlicher Lehrherr im Gasthaus S, V-Straße 1.) den Lehrling E, geb. 22.12.1969, beschäftigt und hatte die Genannte a) in der 2. (5. bis 11.01.1987), 3. (12. bis 18.01.1987), 4. (19. bis 25.1.1987), 5. (26. bis 31.01.1987 und 1. Februar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §18;KJBG 1987 §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wird die tägliche und wöchentliche zulässige Arbeitszeit überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten, so sind die Strafen kumulativ zu verhängen. European... mehr lesen...