Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 KJBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-34 von 34

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/23 90/19/0080

I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz (BH) vom 13. Juni 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH" schuldig erkannt, dafür verantwortlich zu sein, daß im Betrieb Z, wie anläßlich einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat Graz am 9. Dezember 1986 festgestellt worden sei, in Ansehung zweier jugendlicher Lehrlinge - Susanne B. und Sabine P. - mehrere Bestimmungen des KJBG nicht eingehalten worden seien. Im... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.1990

RS Vwgh 1990/4/23 90/19/0080

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §30;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §31 Abs3;
Rechtssatz: Wenn mehrere gesetzwidrige Einzelhandlungen des Besch zufolge der Gleichartigkeit der Begehungsform und der äußeren Begleitumstände, des engen zeitlichen Zusammenhanges und des diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Besch (hier: Un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/26 90/19/0042

Die Bezirkshauptmannschaft Judenburg richtete mit Datum 12. Februar 1988 an den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: "Wie eine am 18.02.1987 vom Arbeitsinspektorat Leoben durchgeführte Erhebung ergeben hat, haben Sie als verantwortlicher Lehrherr im Gasthaus S, V-Straße 1.) den Lehrling E, geb. 22.12.1969, beschäftigt und hatte die Genannte a) in der 2. (5. bis 11.01.1987), 3. (12. bis 18.01.1987), 4. (19. bis 25.1.1987), 5. (26. bis 31.01.1987 und 1. Februar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1990

RS Vwgh 1990/2/26 90/19/0042

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §11 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs1;KJBG 1987 §14 Abs2;KJBG 1987 §16;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §17 Abs2;KJBG 1987 §18;KJBG 1987 §19;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Wird die tägliche und wöchentliche zulässige Arbeitszeit überschritten und die Ruhezeiten nicht eingehalten, so sind die Strafen kumulativ zu verhängen. European... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1990

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