Norm: BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs5KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Unter den Begriff "Unterrichtszeit" nach § 17 Abs 5 BAG bzw § 11 Abs 6 Satz 2, § 11 Abs 7 KJBG fällt schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes im gewöhnlichen Sprachgebrauch (§ 6 ABGB) nur die Zeit des eigentlichen Unterrichts, also jener Zeitraum, innerhalb dessen der Unterricht tatsächlich erteilt wird. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: KJBG §11 Abs5
Rechtssatz: Unter der "Unterrichtszeit" im Sinn des § 11 Abs 5 KJBG ist die für die Teilnahme am Schulbesuch erforderliche Zeit - allerdings mit Ausnahme der Wegzeiten - zu verstehen, somit nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeit der zwischen den einzelnen aufeinanderfolgenden Unterrichtsstunden eingeschalteten kurzen Pausen. Entscheidungstexte 4 Ob 9... mehr lesen...