Entscheidungen zu § 75 Abs. 6 BVergG 2006

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/9/11 Ra 2018/04/0157

1        1. Laut Akteninhalt liegen dem Revisionsfall folgende unstrittige Tatsachen zugrunde: 2        Mit Bekanntmachung vom 3. Juli 2017 leitete die erstmitbeteiligte Partei (im Folgenden: Auftraggeber) ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Unterschwellenbereich zur Vergabe von Bauleistungen betreffend „Bodenmarkierungsarbeiten auf den Landstraßen B und L im Bereich der NÖ STBA 8 für das Jahr 2018 mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils weitere zwei J... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 11.09.2020

RS Vwgh 2020/9/11 Ra 2018/04/0157

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §75 Abs6 Z5
Rechtssatz: Es ergibt sich aus § 75 Abs. 6 Z 5 BVergG 2006 kein Anhaltspunkt dafür, dass bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters für den konkreten Auftrag auch von vornherein auf die Anforderungen in parallelen Ausschreibungen Rücksicht genommen werden müsse. Eine solche Auslegung würde überdies zu einer drastischen Einschränkung der... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.09.2020

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