Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den Schriftsätzen vom 29.03.2018 übermittelte die Antragstellerin (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und einen Antrag auf Kostenersatz betreffend das Vergabeverfahren "PVA - Psychiatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West, Versorgungszone Ost" und (nur) per E-Mail einen Nachprüfungsantrag, einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Mit Beschluss vom 30.01.2018, Zl. W134 2183925-1/2E, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Am 27.02.201... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen kann, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Mit Beschluss vom 30.01.2018, Zl. W134 2183925-1/2E, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen. Am 27.02.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 26.03.2018 stellte die Antragstellerin Anträge auf Nichtigerklärung in Verbindung mit einer einstweiligen Verfügung, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.04.2018, W123 2190452-1/2E, wurde der Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung mangels "Erfolgsaussichten" für das Haup... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 11.01.2018 beantragte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühren. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "A 13 Brenner Autobahn - Neubau Luegbrücke, statisch konstruktive Nachprüfung in den Planungsphasen VE, GE und DE (Option)" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzierungs-Aktiengesellschaft. 2. Die Antragstellerin bez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberinnen, die Republik Österreich (Bund), die Inhouse GmbH der Wirtschaftskammern Österreichs sowie weitere Auftraggeber entsprechend der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Drittkundenlisten, schrieben die verfahrensgegenständliche Leistung "Gütertransporte, Übersiedlungen und Kühllogistik - GZ 3292.02934" in zwei Losen im Juli 2017 als Dienstleistungsauftrag in einem offenem Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 15.12.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "PVA – Psychatrische stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West" der Auftraggeberinnen Pensionsversicherungsanstalt, Wiener Gebietskrankenkasse, Burgenländische Gebietskrankenkasse, Oberösterreichische Gebietskr... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsätzen vom 28.12.2017 bzw. 29.12.2017 sämtliche Anträge zurückgezogen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsätzen vom 28.12.2017 bzw. 29.12.2017 sämtliche Anträge zurückgezogen. Das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. November 2017 beantragte die Bietergemeinschaft 1. XXXX, 2. XXXX vertreten durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Oktober 2017, Akteneinsicht, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer eins... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang und Sachverhalt Ein von der ASt am 16.10.2017 gestellter Nachprüfungsantrag wurde am 12.12.2012 mit dem Beschluss zu W131 2173580-2/41E zurückgewiesen. 2. Beweiswürdigung: Der Verfahrensgang und Sachverhalt ergeben sich aus den Verfahrensakten W131 2173580-2 und W131 2173580-3. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Gemäß § 292 BVergG idF BGBl. I 2016/7 (= BVergG) hatte das BVwG in Einzelrichterbesetzung zu entscheiden und dabei abseits von Sonderver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 16.10.2017 beantragte die Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "1010 Wien, Schillerplatz 3, Akademie der bildenden Künste – Bestandssanierung, Fassadensanierung" der Auftraggeberin Bundesimmobiliengesellschaft m. b.H. 2. Die Antragstellerin bezahlte Pauschalgebühren in der Höhe von insgesamt EUR 9... mehr lesen...