Die mitbeteiligte Partei hat als Sektorenauftraggeberin im Wege eines Verhandlungsverfahrens nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb den Auftrag betreffend den Umbau einer Förderanlage in Graz mit einem geschätzten Auftragswert von EUR 1,2 Mio. ausgeschrieben. Mit Telefax vom 16. April 2008 teilte die mitbeteiligte Partei der beschwerdeführenden Partei mit, dass das Vergabeverfahren gemäß § 278 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006 widerrufen werde. Mit einem am 22. April 2008 bei der ... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §2 Z16 lita sublitdd;BVergG 2006 §278;BVergG 2006 §320 Abs1;BVergG 2006 §322 Abs1 Z5;BVergG 2006 §325 Abs1 Z1;BVergG 2006 §325 Abs1 Z2;BVergG 2006 §325;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Nichtigerklärung gemäß § 325 BVergG 2006 ist die Rechtswidrigkeit der "Entscheidung" des Auftraggebers (hier somit gemäß § 2 Z 16 lit. a sublit. dd BVergG 2006 die Rechtswidr... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde - soweit im vorliegenden Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof relevant - wie folgt abgesprochen: Mit Spruchpunkt II. wurden die Anträge der Beschwerdeführerin vom 24. November 2006, "in eventu 2. die unter 2.4 bezeichnete(n) und angefochtene(n) Entscheidung(en) der Antraggegnerin, welche der Antragstellerin per E-Mail vom 16.11.2006 mitgeteilt wurden, für nichtig erklären, 3. den übrigen Mitbewerbern im gegenständlichen Nachprüfungsverfahren... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §320 Abs1 Z2;BVergG 2006 §322 Abs1 Z4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Dem Erfordernis, einen drohenden oder eingetretenen Schaden darzutun, wird in einem Nachprüfungsantrag bereits dann entsprochen, wenn die entsprechende Behauptung plausibel ist; ins Einzelne gehende (genaueste) Darlegungen sind nicht geboten (vgl. dazu das zum BVerg... mehr lesen...