Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob dem beschwerdeführenden Verein, dem gegenüber mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 12. Jänner 1989 im Instanzenzug die gemäß § 9 BEinstG - unter Anwendung der Begünstigung nach § 4 Abs. 3 leg. cit. (Kürzung um 20 v.H.) wegen der überwiegenden Beschäftigung weiblicher Dienstnehmer - für die Jahre 1978 bis 1985 erfolgte Vorschreibung der Ausgleichstaxe im Gesamtbetrag von 836.400 S best... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein bezweckt nach seinen Statuten "den Zusammenschluß katholischer diplomierter freier Krankenschwestern, die ihren Beruf nach dem Vorbild der hl. T auszuüben bestrebt sind". Zum Zwecke der praktischen Erreichung dieses Zieles werden zwischen dem beschwerdeführenden Verein und den einzelnen Krankenschwestern schriftliche Dienstverträge abgeschlossen. Mit Werkvertrag vom 4. Mai 1981/2. Juni 1981 übertrug das Land Salzburg dem beschwerdeführenden Verein die Kra... mehr lesen...
Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §4 Abs4;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: AusfzF der Dienstgebereigenschaft des Vereins der A-Schwesternschaft. Da die Schwestern laut dem zwischen dem Verein und dem Bundesland geschlossenen Werkvertrag auf Rechnung des Vereines arbeiten, ist dieser auch dann Dienstgeber, wenn er die Schwestern auf ein im kurzen Wege vom Land an sie ausb... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §35;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs4;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Dienstnehmer vereinbarungsgemäß zur Leistung an einen Dritten verpflichtet, so erwirbt der Dritte gegen den Arbeitnehmer im Zweifel keinen unmittelbaren Anspruch (Hinweis Floretta-Spielbüchler-Strasser, Arbeitsrecht I, zweite Auflage, S 84). ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASVG §35;BEinstG §1 Abs1;BEinstG §4 Abs3;BEinstG §4 Abs4;BEinstG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Anstellung von Krankenschwestern mit der Absicht, sie einem Träger von Krankenanstalten im Wege eines Werkvertrages zu überlassen, kann nicht dem Unterhalten einer Krankenanstalt gleichgesetzt werden. Die Tatbestandsvoraussetzung des Gesetzes... mehr lesen...