Entscheidungen zu § artikel2zu22a Abs. 7 BEinstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/26 98/12/0021

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Finanzamt für bestimmte Wiener Gemeindebezirke, bei dem er als Betriebsprüfer tätig ist. Mitte April wurde der Beschwerdeführer zur Zentralbehindertenvertrauensperson (ZBVP) für die Bediensteten der Finanzverwaltung aller Dienststellen im Ressortbereich der belangten Behörde gewählt. Bereits mit Schreiben vom 12. Juli 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der bela... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1999

RS Vwgh 1999/5/26 98/12/0021

Index: 63/07 Personalvertretung68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §22a Abs11 idF 1992/313;BEinstG §22a Abs7;BEinstG §22b;PVG 1967 §29 Abs1 idF 1994/550; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/12/0022
Rechtssatz: Die in § 22a Abs 7 letzter Satz bzw Abs 11 iVm § 22b BEinstG geregelte BEISTANDSPFLICHT der Personalvertretungs-Organe (in der Regel DA... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1999

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