Auf Grund der Beschwerde, des in ihrer Ergänzung erstatteten Schriftsatzes der beschwerdeführenden Partei vom 5. Dezember 2005 sowie des der Beschwerde angeschlossenen Bescheides der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle Wien, vom 15. Mai 2003 wurde die Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung der Entrichtung einer Ausgleichstaxe in Höhe von EUR 2.075,54 für ... mehr lesen...