Begründung: Der Kläger arbeitete seit 20. 9. 2001 für die Beklagte als Reinigungskraft mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden bei einem vereinbarten Monatslohn von 1.212,40 EUR brutto. Auf das Arbeitsverhältnis war der Kollektivvertrag für Arbeiter im Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigungsgewerbe anzuwenden. Für den Kläger wurde vom AMS ***** mit Bescheid vom 18. 9. 2001 eine Beschäftigungsbewilligung befristet bis 19. 9. 2002 erteilt. Ab 20. 9. 2002 wurde dem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 1. 2. 1958 in Wien geboren und von seiner leiblichen Mutter unmittelbar nach seiner Geburt an Pflegeeltern übergeben. Da die Staatszugehörigkeit der Eltern des Klägers nicht geklärt war, galt er von Geburt an als staatenlos und nicht als österreichischer Staatsbürger. Der Kläger war sich dieses Umstands bis 1996 nicht bewusst, sondern ging davon aus, dass er österreichischer Staatsbürger sei. Weder in der Schule noch bei seiner Eheschließung mit einer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Zirkusunternehmen der beklagten Gemeinschuldnerin ist ein Saisonbetrieb. Die Saison, in der das Unternehmen auf Tourneen in verschiedene Städte in Deutschland, Frankreich, Schweiz und Österreich geht, dauert von März bis kurz nach Weihnachten. Im restlichen Jänner und im Februar ruht der Zirkusbetrieb. Ein Kollektivvertrag für die Branche besteht nicht. Die Mitarbeiter der beklagten Partei haben überwiegend befristete Dienstverhältnisse. Das Dienstverhältni... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der armenischer Staatsbürger ist, war in den Jahren 1994 bis 1999 auf Grund einer Reihe befristeter Arbeitsverträge beim Zirkusunternehmen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin als Musiker des Zirkusorchesters beschäftigt. Das letzte Arbeitsverhältnis wurde am 20. 7. 1999 beendet. Es existiert kein anwendbarer Kollektivvertrag. Der Kläger begehrte in seiner Klage von seinem ehemaligen (damals noch nicht in Konkurs befindlichen) Arbeitgeber S 307.321,50 sA. 1996 b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 20. 2. 1992 einen "Rahmenvertrag", in welchem sich die klagende Partei nach ihren Möglichkeiten verpflichtete, der beklagten Partei EDV-Personal zur Realisierung von EDV- und Organisationsprojekten für die Projektlaufzeit, gegen Verrechnung (nach tatsächlich erbrachtem Aufwand bzw gegen Pauschale) zur Verfügung zu stellen. Dauer und Art des Einsatzes sollten im Projekteinzelauftrag bestimmt werden. Die Mitarbeiter der Klägerin so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob das Fehlen der Beschäftigungsbewilligung im Hinblick auf die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältisses der Klägerin auf einem Verschulden der Beklagten iSd § 29 Abs 2 AuslBG beruhte, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber... mehr lesen...
Norm: AuslBG §3 Abs2AuslBG §7 Abs8AuslBG §29
Rechtssatz: Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht beenden und verschweigt er bewußt die Nichtverlängerung der Beschäftigungsbewilligung unter Aufforderung des Arbeitnehmer weiterzuarbeiten, ist er verpflichtet auch eine Berufung gegen den die Verlängerung abweisenden Bescheid zu erheben um die Wirkung des § 7 Abs 7 AuslBG herbeizuführen (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 29.196,36 brutto samt Anhang aus dem Titel der gesetzlichen Abfertigung. Sie sei seit 5. Dezember 1974 mit Dienstverträgen, welche jeweils nach Ablauf eines Jahres verlängert worden seien, bei der beklagten Partei im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Klosterneuburg beschäftigt gewesen. Das Dienstverhältnis sei am 30.Juni 1983 durch ein Schreiben der beklagten Partei, wonach ihre weitere Mitarbeit nicht vonnöten sei, b... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IDABGB §1158 IAuslBG §7 Abs1AuslBG §7 Abs8
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gestaltung des Arbeitsvertrages von vorneherein den Erfordernissen der Beschäftigungsbewilligung anzupassen. Dies kann vor allem dadurch geschehen, daß er mit dem ausländischen Arbeitnehmer Arbeitsverträge abschließt, die von vorneherein auf die Dauer der Beschäftigungsbewilligung befristet sind. Im Falle der Verlängerung der Geltungsdau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im vorliegenden, seit 19.November 1982 anhängigen Rechtsstreit begehrt der Kläger (ua) die Feststellung, daß sein Dienstverhältnis zur beklagten Partei über den 31.Oktober 1982 hinaus aufrecht fortbestehe. Er sei im Krankenhaus Horn seit November 1978 als Turnusarzt in Ausbildung gestanden. Obgleich diese Ausbildung erst im Mai 1984 geendet hätte, habe ihm die beklagte Partei am 29. Oktober 1982 mitgeteilt, daß seine "postpromotionellen Studien" infolge Fehlen... mehr lesen...
Mit Spielervertrag vom 10. September 1976 wurde der Kläger - ein nunmehr 35jähriger kanadischer Eishockeyspieler - vom beklagten Sportverein für die Saison 1976/77 engagiert. Dabei wurden eine Gage von 12 000 can. Dollar brutto, zahlbar in fünf gleichen Monatsraten jeweils zu Beginn der Monate Oktober 1976 bis Feber 1977, sowie verschiedene Nebenleistungen - nämlich eine Prämie für das Erreichen der Play-off-Runde, ein Wohnungsgeld, die Zahlung der Flugreise von Kanada nach Österreich... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo5AuslANV §1AuslBG §7 Abs8AuslBG §29
Rechtssatz: Wenn es auf Grund des nichtigen Vertrages zu Arbeitsleistungen gekommen ist, kann jeder Teil dieses Verhältnis für die Zukunft fristlos und ohne Bindung an die im Gesetz angeführten besonderen Endigungsarten beenden, um auf diese Weise den gesetzmäßigen Zustand herzustellen. Der bestehende gesetzwidrige Zustand ist jederzeit zu beseitigen, sodaß kein Vertragspartner, mit dem di... mehr lesen...