Norm
AuslBG §3 Abs2Rechtssatz
Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht beenden und verschweigt er bewußt die Nichtverlängerung der Beschäftigungsbewilligung unter Aufforderung des Arbeitnehmer weiterzuarbeiten, ist er verpflichtet auch eine Berufung gegen den die Verlängerung abweisenden Bescheid zu erheben um die Wirkung des § 7 Abs 7 AuslBG herbeizuführen (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0052101Dokumentnummer
JJR_19920916_OGH0002_009OBA00204_9200000_001