Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein ukrainischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX 2019 bei einer Kontrolle nach § 120 Abs. 1a Fremdenpolizeigesetz (FPG) iVm. §§ 31 Abs. 1a, 31 Abs. 1 FPG durch die Fremdenpolizei/Finanzpolizei festgenommen. 2. Am 18.10.2019 erfolgte eine Beschuldigteneinvernahme des Beschwerdeführers. Dabei gab der Beschwerdeführer zusammengefasst an, dass er am XXXX in den Schengenraum und am 16. oder 17.09.2019 nach Österreich ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 04.10.2019 wurde gemäß § 7 AlVG der Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes mangels Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer vom 18.10.2013 bis 13.04.2016 mit einer EU-Bürgerin verheiratet gewesen sei und den Aufenthaltstitel "Aufenthaltskarte für Angehörige eines EU/EWR Bürgers" mit Gültigkeit 23.04.2014 bis 23.04.2019 erlangt habe. Laut Magi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag nach § 3 Absatz 8 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), da sie mit einem Österreicher verheiratet sei. 2. Mit Bescheid vom XXXX lehnte die belangte Behörde den Antrag ab und begründete dies damit, dass keine Aufenthaltskarte (Angehörige von Österreichern) vorgelegt wurde. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die vertretene Beschwerdeführerin Beschwerde und führte darin im Wesentlichen au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht ert... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 A... mehr lesen...