Mit Straferkenntnis des Magistrats der Landeshauptstadt Linz vom 6. März 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Dienststellenleiter und gemäß § 9 Abs. 2 und 4 VStG für Belange der Einstellung von Aushilfsarbeitskräften bzw. die Vergabe Arbeitsleistungen beinhaltenden Werkaufträgen an Fremdfirmen (einschließlich der Einhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) im "do. Bereich" bestellter verantwortlicher Beauftragter der Dienststelle Nordico Museum der Stadt L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1;AuslBG §28 Abs4;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Besch die von der Behörde erster Instanz ausgesprochene Ermahnung iSd § 21 VStG unbekämpft gelassen hat und das Verbot der reformatio in peius in dem von einer anderen Verfahrenspartei anhängig gemachten Berufungsverfahren nicht bestand (Hi... mehr lesen...