Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Dietmar Ellensohn über die Beschwerde des K-P S gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft B vom 09.08.2017, Zl X-9-2017/26334, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als anstelle der von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz verhängten Geldstrafe gemäß § 45 Abs 1 Z 4 VStG eine ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.06.2016 Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 litaVStG §45 Abs1 Z4
Rechtssatz: Da das Verwaltungsstrafverfahren wegen einer Übertretung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG aufgrund einer Selbstanzeige eingeleitet worden ist, der Ausländer bei Erkennen des Fehlers sofort gekündigt wurde und der Beschwerdeführer keine einschlägige Vorstrafe aufweist, konnte mit einer Ermahnung das Auslangen ... mehr lesen...