Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Der Magistrat der Stadt Wien erließ am 2. Juni 2020 ein Straferkenntnis, mit dem der Beschwerdeführer, ein Betreiber eines Gastgewerbes in Wien, wegen Übertretung des §26 Abs1 iVm §28 Abs1 Z2 litc Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft wurde. 2. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wies das Verwaltungsgericht Wien nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art90 Abs2EMRK 1. ZP Art1AuslBG §26 Abs1, §28 Abs1AVG §53b, §76VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Unversehrtheit des Eigentums durch die Verhängung einer Geldstrafe nach dem AuslBG gegen den Betreiber eines Gastgewerbes wegen Unterlassung der Bekanntgabe der Identität einer bei einer Kontrolle der Finanzpolizei angetroffenen Person auf Grund denkunmöglicher Gesetzesanwendung; Pflic... mehr lesen...