IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Mag. Dr. Kundegraber über die Beschwerde des B M, geb. am xx, vertreten durch Mag. M R, Rechtsanwalt in G, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes der Steiermark vom 14. Dezember 2016, GZ: ABT032-9.M/9740-2016, z u R e c h t e r k a n n t: A. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Entziehung des Aufenthaltstitels wird nicht gemäß § 28 Abs 6 Niederlassungs- und Aufenthal... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.04.2017 Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: NAG 2005 §28 Abs5NAG 2005 §28 Abs6NAG 2005 §41 Abs2 Z2AuslBG §20d Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Aufenthaltstitel gemäß § 41 Abs 2 Z 2 NAG 2005 (NAG) ist von der Behörde nach § 28 Abs 5 NAG – der in diesem Fall neben dem Entzugstatbestand des § 28 Abs 6 NAG anzuwenden ist – zu entziehen, wenn im Nachhinein hervorkom... mehr lesen...