Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde das gegen B R als handelsrechtlichem Geschäftsführer und Verantwortlichem der S A GmbH mit dem Sitz G wegen Übertretungen des § 18 Abs 12 iVm § 28 Abs 1 Z 5 lit b Ausländerbeschäftigungsgesetz dadurch, dass die Gesellschaft es in insgesamt sechs Fällen unterlassen habe der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices die Beschäftigung von insgesamt sechs Ausländern, welche von einem ausländischen Arbeitgeber mit Betriebssitz im Staatsgebiet e... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 28 Abs 1 Z 5 lit b AuslBG ist strafbar, wer entgegen § 18 Abs 12 die Arbeitsleistungen eines Ausländers, der von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftraumes zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt wird, in Anspruch nimmt (...). Eine Zuwiderhandlung gegen diese Rechtsvorschrift stellt daher ein Begehungsdelikt dar, welches dadurch verwirklicht wird, dass die Arbeitsleistung eines Ausländers entgegen § 18 Abs 12 AuslBG... mehr lesen...
1.1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, erkannte [unter Spruchpunkt I.)] den beschuldigten Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 10.7.2007 schuldig, er habe als gemäß § 28a Abs 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz verantwortlich Beauftragter der Firma H-Baugesellschaft m.b.H., etabliert in L., J-Straße, zu verantworten, dass die Firma es unterlassen habe, der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices die Beschäftigung von Ausländern, welche ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 18 Abs 12 AuslBG idF BGBl I 101/2005 ist ebenso gemeinschaftsrechtswidrig wie die Vorgängerbestimmung (Hinweis: EuGH 21.9.2006, C-168/04; siehe auch UVS-07/A/02/9416/2006 vom 8.1.2007). mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 12.03.2007, Zl. 300-13971-2006 (in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 20.03.2007, Zl. 300-13971-2006) wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe als Eigentümer des Grundstückes in ***, die Arbeitsleistung der slowakischen Staatsbürger J** C**, V** G** und J** N**, welche von einem (im Spruch: des Bescheides näher genannten) ausländischen Arbeitgeber mit Betriebssitz in der Slowakei nach Österreich ent... mehr lesen...
1. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./.7 Bezirk, erkannte den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 29.8.2006 schuldig, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener, nämlich als Vorstand (§ 9 Abs 1 VStG) der E-AG zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien, G-gasse, als Auftraggeber der Terry C. Ltd in D-Court, Dublin - Irland, als Auftragnehmerin vom 31.3.2006 bis 11.4.2006 in S., Q-gasse, entgegen den §§ 18 und 32a Abs 1 des Auslände... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen der BH Oberwart vom 4.5.2006, Zlen. 300-4260-2005 (zu I.) und 300-4262-2005 (zu II.) wurden die beiden Berufungswerber schuldig erkannt, am 8.8.2005 die Arbeitsleistungen der fünf ungarischen Staatsangehörigen ***, ***, ***, *** und *** in Anspruch genommen zu haben. Diese ungarischen Staatsangehörigen seien von ihrem Arbeitgeber, die Firma "***" mit Sitz in H-***, die keinen Betriebssitz in Österreich hat, auf der Baustelle in *** mit der Errichtung einer Balustrade... mehr lesen...