Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Oktober 1998 wurde die dem Beschwerdeführer über seinen Antrag vom 25. Februar 1998 gemäß § 14a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Zeitraum 26. Februar 1998 bis 25. Februar 2000 für den Geltungsbereich Wien vom Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien ausgestellte Arbeitserlaubnis - die von der genannten Ausstellungsbeh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Oktober 1998 wurde die dem Beschwerdeführer über seinen Antrag vom 25. Februar 1998 gemäß § 14a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den Zeitraum 26. Februar 1998 bis 25. Februar 2000 für den Geltungsbereich Wien vom Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien ausgestellte Arbeitserlaubnis - die von der genannten Ausstellungsbeh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §14a Abs1;AuslBG §14f Abs1 Z1;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §6;
Rechtssatz: Als Grundlage einer erlaubten Beschäftigung im Sinne des § 14a Abs. 1 AuslBG kommt u.a. (auch) ein nach dem AuslBG ausgestellter Befreiungsschein in Betracht, gewährt dieser seinem Inhaber doch mit konstitutiver Wirkung (vgl. §§ 3 Abs. 1 u... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §1 Abs2 litl;AuslBG §14a Abs1;AuslBG §14f Abs1 Z1;AuslBG §28 Abs1;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §6;
Rechtssatz: Als Grundlage einer erlaubten Beschäftigung im Sinne des § 14a Abs. 1 AuslBG kommt u.a. (auch) ein nach dem AuslBG ausgestellter Befreiungsschein in Betracht, gewährt dieser seinem Inhaber doch mit konstitutiver Wirkung (vgl. §§ 3 Abs. 1 u... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1997 wurde der am 26. November 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage in sa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1997 wurde der am 28. April 1997 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage in sachv... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1997 wurde der am 26. November 1996 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage in sa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 26. September 1997 wurde der am 28. April 1997 gestellte Antrag des Beschwerdeführers, ihm eine Arbeitserlaubnis nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) auszustellen, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 14a Abs. 1 AuslBG abgewiesen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde nach Darlegung des Verfahrensverlaufes und der maßgebenden Rechtslage in sachv... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14f Abs1 Z1;AuslBG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/10 98/09/0144 2 Stammrechtssatz Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden recht... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14f Abs1 Z1;AuslBG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/10 98/09/0144 2 Stammrechtssatz Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden recht... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14f Abs1 Z1;AuslBG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/10 98/09/0144 2 Stammrechtssatz Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden recht... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14f Abs1 Z1;AuslBG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/02/10 98/09/0144 2 Stammrechtssatz Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden recht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf vom 10. Dezember 1997, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG und § 20 Abs. 3 iVm § 14e Abs. 1 lit. 1 und 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 78/1997 (AuslBG), keine Folge. Die belangte Behörde le... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservice Gänserndorf vom 10. Dezember 1997, womit der Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis abgelehnt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG und § 20 Abs. 3 iVm § 14e Abs. 1 lit. 1 und 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 218/1975 idF BGBl. I Nr. 78/1997 (AuslBG), keine Folge. Die belangte Behörde le... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14e Abs1;AuslBG §14f Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ZAS 2000, 86;
Rechtssatz: Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden rechtskräftigen Eh... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14a;AuslBG §14e Abs1;AuslBG §14f Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ZAS 2000, 86;
Rechtssatz: Die rechtsgestaltende Wirkung der Arbeitserlaubnis liegt darin, dass der Ausländer zur Aufnahme einer Beschäftigung berechtigt ist. Dem Widerruf der Arbeitserlaubnis (hier aus Anlass eines den Ausländer betreffenden rechtskräftigen Eh... mehr lesen...