Rechtssatz: Wer mehrere Ausländer als Hilfsarbeiter mit Stallbau- und Dacharbeiten arbeitnehmerähnlich im Dienstleistungsbereich beschäftigt, obwohl ihm für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung (§ 4) nicht erteilt, eine Anzeigebestätigung (§ 3 Abs 5) nicht ausgestellt worden ist und die Ausländer eine für diese Beschäftigung gültige Arbeitserlaubnis (§ 14a), einen Befreiungsschein (§ 15) oder eine Entsendebewilligung (§ 18 Abs 1) nicht besessen haben, ist verwaltungsstrafrechtli... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 der H & F Gesellschaft mbH zu verantworten, daß von dieser Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, C-gasse (=Tatort), im Rahmen derer Gewerbeberechtigung "Schlosser" mit Standort in Wien, C-gasse, am 9.9.1992, um 14.00 bis 16.00 Uhr, auf der Baustelle in S, Veranstaltungszentr... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl zB VwGH vom 30.11.1981, 81/17/0126, 0127, 0131) als unverschuldet gewertet werden, wenn jemanden die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Dabei muß von einem Geschäftsführer eines Bauunternehmens verlangt werden, daß er sich über die Rechtsvorschrift, die bei der Ausübung der Tätigkeit des Unterneh... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Eigentümer einer Landwirtschaft diese zur Gänze verpachtet, kann nur der Pächter in die verwaltungsstrafrechtliche Haftung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz gezogen werden. mehr lesen...