Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 08.11.2018 wies die belangte Behörde den Antrag auf Verlängerung der Anzeigenbestätigung für das Au-Pair-Verhältnis mit einer Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina ab. Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Am 31.10.2019 langte deren Zurückziehung ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu Spruchteil A): Einstellung des Verfahrens wegen Zurückziehung der Beschwerde: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG hat das ... mehr lesen...