Rechtssatz: Tatort einer Übertretung des § 7d Abs 1 AVRAG, der verlangt, dass Arbeitgeber/innen ohne Sitz in Österreich ... die erforderlichen Lohnunterlagen für die Dauer der Beschäftigung der Arbeitnehmer/innen am Arbeits(Einsatz)ort bereithalten, ist der betreffende Arbeits(Einsatz)ort. Dieser Ort wurde im Berufungsfall innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist mit "Baustelle ?Neubau Fernwärmeleitung'" bezeichnet. Laut Anzeige des Finanzamtes handelte es sich um die "Baus... mehr lesen...
Die erstinstanzliche Behörde warf Herrn Ing. L D, dem nunmehrigen Berufungswerber, mit Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Wie im Zuge einer Kontrolle durch Organe des Finanzamtes J/Li am 21.07.2011 gegen 11:20 Uhr auf der Baustelle Neubau Fernwärmeleitung, festgestellt wurde, sind Sie als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gem. § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma Is-E mit Sitz in S Je, Pa, Tschechische Republik, dafür verantwortlich, dass die o.... mehr lesen...