Norm: AVRAG §3 Abs5
Rechtssatz: Das Kündigungsrecht nach § 3 Abs 5 AVRAG steht dem Arbeitnehmer gegenüber dem Veräußerer bereits vor dem Betriebsübergang zu. Entscheidungstexte 8 ObA 41/10b Entscheidungstext OGH 22.02.2011 8 ObA 41/10b Veröff: SZ 2011/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126636 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsleitung der Beklagten beschloss im Rahmen eines Rationalisierungsplans die Ausgliederung des Tätigkeitsbereiches Beladedienst (ERD) in ein externes Unternehmen, die A***** GmbH. Nachstehende Dienstnehmer waren bei der Beklagten in der Abteilung Beladedienst im Angestelltenverhältnis beschäftigt: Leopold H*****, geboren 23. 7. 1949, seit 1. 3. 1978, Stefan H*****, geboren 8. 8. 1959, seit 1. 4. 1988, Erwin H*****, geboren 9. 9. 1950, seit 12. 9. 19... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2AVRAG §3 Abs4AVRAG §3 Abs5
Rechtssatz: Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 5 AVRAG ist dem Dienstnehmer bloß ein begünstigtes Lösungsrecht zuzuerkennen. Hat der Gesetzgeber den Übergang des Dienstverhältnisses bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 3 Abs 5 AVRAG als sachgerecht angesehen, ist bei der vorrangig vorzunehmenden Prüfung der Sozialwidrigkeit der Veräußererkündigung davon auszugehen, dass es dem Arb... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105 Abs3 Z2AVRAG §3 Abs4AVRAG §3 Abs5AVRAG §5 Abs2
Rechtssatz: Widerspricht der Arbeitnehmer dem Betriebsübergang wegen Kollektivvertragswechsels und Wegfall des Erwerbs künftiger Pensionsanwartschaften ist seine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber allein aus diesem Grund nicht sozialwidrig. Sind die sich aus § 5 Abs 2 AVRAG ergebenden Rechtsfolgen für den konkret betroffenen Dienstnehmer so nachteilig, dass ihm der Übergang... mehr lesen...