Norm
AVRAG §3 Abs5Rechtssatz
Das Kündigungsrecht nach § 3 Abs 5 AVRAG steht dem Arbeitnehmer gegenüber dem Veräußerer bereits vor dem Betriebsübergang zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126636Im RIS seit
05.05.2011Zuletzt aktualisiert am
29.04.2013