Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.03.2023 wurde aufgrund des Antrages vom 26.02.2023 auf Zuerkennung von Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a Abs. 1 Z 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung festgestellt, dass dem Beschwerdeführer Bildungsteilzeitgeld im Zeitraum vom 22.02.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023 gebühre. 1. Mit Bescheid vom 03.03.2023 wurde aufgrund des Antrages v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte am 01.04.2017 beim Arbeitsmarktservice (in der Folge: AMS) Bildungsteilzeitgeld für die Dauer von 11.04.2017 bis 10.04.2019. Ihre durchgehende Normalarbeitszeit bei ihrem Dienstgeber, die XXXX , betrage 38 Wochenstunden und werde ab Beginn der Bildungsteilzeit auf 19 Wochenstunden herabgesetzt. 2. Mit Bescheid des AMS vom 18.04.2017, GZ: XXXX , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung des... mehr lesen...