Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Antrag vom 19. Mai 2008, eingelangt beim Präsidenten des Landesgerichtes Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht am 20. Mai 2008, begehrte der bei der beschwerdeführenden Partei eingerichtete Angestelltenbetriebsrat mit der Behauptung, im Betrieb der beschwerdeführenden Partei seien gehäuft Fälle von Mobbing wahrgenommen worden und die beschwerdeführende Partei habe den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Bewältigung dieser Problem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Antrag vom 19. Mai 2008, eingelangt beim Präsidenten des Landesgerichtes Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht am 20. Mai 2008, begehrte der bei der beschwerdeführenden Partei eingerichtete Angestelltenbetriebsrat mit der Behauptung, im Betrieb der beschwerdeführenden Partei seien gehäuft Fälle von Mobbing wahrgenommen worden und die beschwerdeführende Partei habe den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Bewältigung dieser Problem... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2ArbVG §97 Abs1 Z1, §146 Abs2
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch den Bescheid einerSchlichtungsstelle betreffend Erlassung einer vomAngestelltenbetriebsrat begehrten Betriebsvereinbarung überVerhaltenspflichten für den Betriebsinhaber; weiters Verletzung imGleichheitsrecht mangels Darlegung der für die geboteneInteressen... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2ArbVG §97 Abs1 Z1, §146 Abs2
Leitsatz: Entzug des gesetzlichen Richters durch den Bescheid einerSchlichtungsstelle betreffend Erlassung einer vomAngestelltenbetriebsrat begehrten Betriebsvereinbarung überVerhaltenspflichten für den Betriebsinhaber; weiters Verletzung imGleichheitsrecht mangels Darlegung der für die geboteneInteressen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Über Antrag der P GmbH erließ die nach §144 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) gebildete Schlichtungsstelle beim Landesgericht Ried im Innkreis am 25. August 2004 eine Betriebsvereinbarung betreffend Gleitarbeitszeit für Arbeiter bei durchlaufendem Schichtbetrieb mit einer Geltungsdauer vom 1. Oktober 2004 bis 31. März 2006. Dieser Entscheidung war ein bedingter Vergleich der Streitteile vorausgegangen, der jedoch mit Schriftsatz vom 9. September 2004 vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Über Antrag der P GmbH erließ die nach §144 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) gebildete Schlichtungsstelle beim Landesgericht Ried im Innkreis am 25. August 2004 eine Betriebsvereinbarung betreffend Gleitarbeitszeit für Arbeiter bei durchlaufendem Schichtbetrieb mit einer Geltungsdauer vom 1. Oktober 2004 bis 31. März 2006. Dieser Entscheidung war ein bedingter Vergleich der Streitteile vorausgegangen, der jedoch mit Schriftsatz vom 9. September 2004 vo... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktArbVG §97 Abs1 Z2, §144, §146 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Genehmigung einer nachträglich
widerrufenen Betriebsvereinbarung betreffend die Gleitzeit in einem
Betrieb mangels ausreichender
Begründung: des Bescheides durch eine
Schlichtungsstelle; keine Interessenabwägung im Sinne des
Arbeitsverfassungsrechtes ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktArbVG §97 Abs1 Z2, §144, §146 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Genehmigung einer nachträglich
widerrufenen Betriebsvereinbarung betreffend die Gleitzeit in einem
Betrieb mangels ausreichender
Begründung: des Bescheides durch eine
Schlichtungsstelle; keine Interessenabwägung im Sinne des
Arbeitsverfassungsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Nach dem Insolvenz-EntgeltsicherungsG, BGBl. 324/1977, sind Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gesichert (§1 Abs2). Ausfallgeld gebührt nach §1 Abs3 Z4 (idF der Nov. BGBl. 580/1980) jedoch nicht "für nach Zeiträumen bemessene Ansprüche, insoweit der als Insolvenz-Ausfallgeld begehrte Nettobetrag (§3 Abs3) im Zeitpunkt der Fälligkeit im Tag den zweifachen, in der Woche den vierzehnfachen und im Monat den sechzigfachen Betrag der Höchstbeitragsgrundlage ge... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzABGB §1152ArbVG §97 Abs1ASVG §44 Abs2EStG §68 Abs2IESG 1977 §1 Abs3 Z4 idF BGBl 580/1980 IESG 1977 §3 Abs1 Beachte Kundmachung am 11. Feber 1986 BGBl. 69/1986; Anlaßfall
VfSlg. 10699/1985
Rechtssatz: Insolvenz-EntgeltsicherungsG; §1 Abs3 Z4 begrenzt bloß für nach Zeiträumen bemessene Ansprüche den auf die Zeiteinhe... mehr lesen...