Entscheidungsgründe: Der 1952 geborene Kläger war ab 1973 bei der C***** AG (in der Folge immer: Dienstgeber) als Croupier beschäftigt. Während des Dienstverhältnisses kam es öfters zu Problemen wegen mangelnder Dienstauffassung des Klägers, wie zB Zuspätkommen, mangelnde Dienstleistungsbereitschaft und Alkoholgenuss. In einem Gespräch zwischen dem Kläger und dem örtlichen Direktor des Dienstgebers in Salzburg im Juni 1999, bei dem auch der Betriebsratsvorsitzende des Angestellten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1976 im Betrieb beschäftigte Beklagte wurde 1989 Mitglied des Betriebsrates und war dann von 10. 5. 1993 bis 27. 4. 1998 dessen Vorsitzender. Im September und November 1993 kaufte der Betriebsrat drei Kaffeeautomaten und betraute den Beklagten mit deren Wartung und Betreuung. Dafür wurde er vom Dienst freigestellt. Außerdem beschloss der Betriebsrat, ihm eine Betreuungsgebühr von zuerst 5 und dann 10 % des Umsatzes zuzuerkennen. Die Kaffeekassa sollte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahr 1945 wurde im Vorgängerunternehmen der nunmehrigen I***** GmbH eine Personalvertretung eingerichtet, für deren Kosten der damalige Dienstgeber aufkam. Von den Mitarbeitern wurde eine monatliche Personalvertretungsumlage von S 3,-- eingehoben. Die Personalvertretung hatte bis Mai 1994 Bestand. Für die I***** AG und die S***** AG, welche in der Folge je in eine GesmbH umgewandelt und verschmolzen wurden, wurde im Mai 1994 ein gemeinsamer Betriebsrat ge... mehr lesen...
Norm: ArbVG §73ArbVG §74ArbVG §93
Rechtssatz: Auch Wohlfahrtsaktivitäten zugunsten in den Ruhestand getretener ehemaliger Arbeitnehmer und ihrer Angehöriger (Sterbekasse) sind dem Betriebsratsfonds zuzurechnen. Entscheidungstexte 8 ObA 182/00y Entscheidungstext OGH 15.02.2001 8 ObA 182/00y Veröff: SZ 74/22 8 ObA 13/05b Entscheid... mehr lesen...
Norm: ArbVG §73ArbVG §74BRG §23
Rechtssatz: Die Errichtung des Betriebsratsfonds bedarf keines besonderen Aktes, die Entstehung erfolgt vielmehr durch die Zuwendung von Leistungen (hier: Anspruch auf Verfügung über Teil der Cagnotte). Entscheidungstexte 4 Ob 159/77 Entscheidungstext OGH 17.01.1978 4 Ob 159/77 8 ObA 182/00y Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ArbVG §73ArbVG §74BRG §14BRG §23ArbeitsO der österr Casino GmbH 1960 allg
Rechtssatz: Die Bestimmung der Arbeitsordnung der österreichischen Casino GmbH 1960, wonach zum Zwecke der Gewährung von Unterstützungen aus der Cagnotte vor der Verteilung an die aktiven Dienstnehmer sogenannte Fixbeträge abzuziehen sind, über welche der Betriebsrat das alleinige Verfügungsrecht hat, ist als Errichtung einer Wohlfahrtseinrichtung anzusehen, die als... mehr lesen...
Norm: ArbVG §73ArbVG §74BRG §23
Rechtssatz: Die zum Betriebsratsfonds gehörigen Vermögenschaften scheiden aus dem Vermögen der einzelnen Arbeitnehmer oder sonstiger dritter Personen, von denen das Vermögen stammt, aus. Die Arbeitnehmer können bei Ausscheiden aus dem Betrieb keine Ansprüche stellen. Entscheidungstexte 4 Ob 159/77 Entscheidungstext OGH 17.01.1978 4 Ob 159/77 ... mehr lesen...