Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt; seit 1.12.1990 bezieht er die Berufsunfähigkeitspension. Am 1.10.1987 erreichte er die 18. (höchste) Bezugsstufe in seiner Dienstklasse E III des Gehaltsschemas der DO.A; er war zumindest seit dem Jahr 1986 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit "gut" beschrieben. Gemäß § 45 DO.A hätte er bei weiterer Dienstleistung am 1.10.1991 die Dienstalterszulage in der Höhe der Gehaltsdiffer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (im folgenden auch kurz: KV) enthält ua folgende Bestimmung: "§ 24 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Regelung der aus dem Arbeitsverhältnisse aller Arbeitnehmer entstammenden Angelegenheiten erfolgt zwischen Betriebsleitung und Betriebsrat im Rahmen der Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, BGBl. Nr.22/74 idgF. Der sogenannte Bra... mehr lesen...
Norm: ArbVG §7ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Die Stadt Linz ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 2 OÖ LGBl 1980/19) und im Sinne des § 7 ArbVG kollektivvertragsfähig. Entscheidungstexte 9 ObA 605/92 Entscheidungstext OGH 24.02.1993 9 ObA 605/92 8 ObA 224/97t Entscheidungstext OGH 30.04.1998... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin ist eine gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Die Antragsgegnerin ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 2 OÖ LGBl 1980/10) und iSd § 7 ArbVG kollektivvertragsfähig. Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin sind daher gemäß § 54 Abs 2 ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die A... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "....... § 3 (1) a) Die Zuschußpension ist die Ergänzung der Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf einen Gesamtbezug gemäß Abs(2).... b) Die bedingte Pension wird bis zum Anfall einer Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Ausmaße des Gesamtbezuges - unbeschadet der Bestimmungen nach den §§ 16 ff - bemessen. (2) a) Grund... mehr lesen...
Begründung: Im Kollektivvertrag für Arbeiter und Arbeiterinnen im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe vom 13.Juli 1988 (im folgenden: KV) ist unter anderem folgendes bestimmt: "...... 2. Arbeitszeit a) Die Normalarbeitszeit ausschließlich der Ruhepausen (Essenspausen) darf wöchentlich 40 Stunden nicht übersteigen und ist auf 5 oder 6 Arbeitstage aufzuteilen. ... 3. Wöchentliche Ruhezeit a) Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw Woch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §7ASGG §54 Abs2
Rechtssatz: Kollektivvertragsfähigkeit von katholischen Orden und Kongregationen (bzw auch deren Teilorganisationen) als Rechtsträger von Krankenanstalten. Entscheidungstexte 9 ObA 501/89 Entscheidungstext OGH 09.05.1990 9 ObA 501/89 Veröff: JBl 1991,811 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Berufsvereinigung der Arbeitnehmer im Sinn des § 4 Abs. 2 ArbVG. Erst-, Zweit- und Drittantragsgegner sind Teilorganisationen katholischer Orden. Gemäß dem Art 2 des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich vom 5.6.1933 (BGBl. 34/2) genießt die katholische Kirche in Österreich öffentlich-rechtliche Stellung. Ihre einzelnen Einrichtungen, welche nach dem kanonischen Recht Rechtspersönlichkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §2ArbVG §7
Rechtssatz: In erster Linie ist bei der Auslegung eines Kollektivvertrages der Wortsinn - auch im Zusammenhang mit den übrigen Regelungen - zu erforschen und die sich aus dem Text des Kollektivvertrages ergebende Absicht der Kollektivvertragsparteien zu berücksichtigen. Ein zwischen denselben Kollektivvertragsparteien abgeschlossener, inzwischen außer Kraft getretener Kollektivvertrag ist nur dann zur Ausleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers folgendes zu entgegnen: Soweit der Revisionswerber auf Grund der Aussagen der am Abschluß beteiligten Personen über den Willen der Kollektivvertragsparteien zu treffende Festste... mehr lesen...