Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerber noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits in der Entscheidung Arb 10.273 ausgesprochen hat, können gemäß § 12 Abs 4 BRWO im Verfahren zur Berufung des Wahlvorstandes (§ 54 ArbVG) unterlaufene Mängel nicht selbständig, son... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54ArbVG §60BRWO §12 Abs4
Rechtssatz: Grundsätzlich kann auch die Nichtigkeit der Berufung des Wahlvorstandes nur im Rahmen der Bekämpfung der Betriebsratswahl wegen Nichtigkeit geltend gemacht werden. (§ 48 ASGG). Entscheidungstexte 9 ObA 223/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 9 ObA 223/90 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54ArbVG §59BRWO §12 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 4 BRWO kann die Bestellung des Wahlvorstandes "nur mit der Anfechtung der Wahl des Betriebsrates angefochten werden"; im Verfahren zur Berufung des Wahlvorstandes (§ 54 ArbVG) unterlaufene Mängel können demnach nicht selbständig, sondern nur gelegentlich der Anfechtung der Betriebsratswahl (§ 59 ArbVG) geltend gemacht werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54ArbVG §59
Rechtssatz: Die Bedeutung der einmonatigen Anfechtungsfrist des § 59 ArbVG liegt vor allem darin, daß bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist die Wahl des Betriebsrates ungeachtet allfälliger Mängel des Wahlverfahrens unanfechtbar wird; die Gültigkeit der Wahl - und damit auch der ihr vorangegangenen Berufung des Wahlvorstandes nach § 54 ArbVG - kann dann insbesondere auch im Verfahren vor anderen Behörden nicht mehr ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §54ArbVG §59ArbVG §60BRWO §13
Rechtssatz: Nur solche Verfahrensmängel bei der Betriebsratswahl, welche die absolute Nichtigkeit der Wahl zur Folge haben können jederzeit, vor jeder Behörde und in jedem Verfahren geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 51/82 Entscheidungstext OGH 14.06.1983 4 Ob 51/82 Veröff: Arb 10273 ... mehr lesen...