Norm
ArbVG §54Rechtssatz
Nur solche Verfahrensmängel bei der Betriebsratswahl, welche die absolute Nichtigkeit der Wahl zur Folge haben können jederzeit, vor jeder Behörde und in jedem Verfahren geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0051022Dokumentnummer
JJR_19830614_OGH0002_0040OB00051_8200000_003