Norm: ArbvG §210
Rechtssatz: Die Frage, ob die Suspendierung des Klägers berechtigt - auch im Hinblick auf allfällige Beweissicherungsinteressen der beklagten Parteien im Strafverfahren - erfolgt ist, ist in diesem Provisorialverfahren zwar derzeit noch nicht zu prüfen, wohl aber bestehen, bedingt durch das bereits dargestellte Vorbringen der beklagten Parteien Hinweise darauf, daß das Hausverbot allenfalls unter bestimmten Einschränkungen zum ... mehr lesen...